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Packungseinheiten
Mariendistelfrüchte-Trockenextrakt
Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Kapsel enthält: 86,5 - 93,3 mg Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten (36 - 44 : 1) entsprechend 54,1 mg Silymarin, berechnet als Silibinin (HPLC); Auszugsmittel: Ethylacetat 98 %(V/V) Sonstige Bestandteile: Mannitol, Poly(O-carboxymethyl)stärke, Natriumsalz, Polysorbat 80, Povidon, Magnesiumstearat, Gelatine, Titandioxid E171, Eisen (III)-oxid E172, Eisen (II, III)-oxid E 172, Natriumdodecylsulfat.
Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren nehmen 3 mal täglich 2 Kapseln Legalon Protect Madaus (Mariendistelfrüchteextrakt entsprechend 324,6mg Silymarin) ein. Die Hartkapseln sind vor dem Essen unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einzunehmen. Anwendungsfehler und Überdosierung Vergiftungserscheinungen sind bisher nicht beobachtet worden. Bei Überdosierung können die beschriebenen Nebenwirkungen in verstärktem Maße auftreten. Bei Verdacht auf eine Überdosierung mit Legalon Protect Madaus verständigen bitte Ihren Arzt. Ein spezielles Gegenmittel ist nicht bekannt.
Zur unterstützenden Behandlung bei chronisch-entzündlichen Lebererkrankungen, Leberzirrhose und toxischen (durch Lebergifte verursachten) Leberschäden. Hinweis: Das Arzneimittel ist nicht zur Behandlung von akuten Vergiftungen bestimmt.
Über die Dauer der Anwendung entscheidet der behandelnde Arzt. Sollten trotz der Einnahme von Legalon Protect Madaus die Beschwerden fortbestehen, sollte der Arzt aufgesucht werden.
Sie dürfen Legalon Protect Madaus nicht bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Mariendistelfrüchte und/oder andere Korbblütler sowie einen der sonstigen Bestandteile einnehmen.
Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber schädigenden Ursachen (z. B. Alkohol). Bei Gelbsucht (hell- bis dunkelgelbe Hautverfärbung, Gelbfärbung des Augenweiß) sollte ein Arzt aufgesucht werden. Zur Anwendung von Legalon Protect Madaus bei Kindern liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden. Legalon Protect Madaus soll wegen nicht ausreichender Untersuchungen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt: - Sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten - Häufig: weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten - Gelegentlich: weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1000 Behandelten - Selten: weniger als 1 von 1000, aber mehr als 1 von 10000 Behandelten - Sehr selten: weniger als 1 von 10000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle. - Selten werden Magen-Darm-Beschwerden, wie z.B. eine leicht abführende Wirkung, beobachtet. - Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen, z.B. Hautausschlag oder Atemnot, auftreten. Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in dieser Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit. Sollten Sie eine der oben genannten Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, damit er über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen entscheiden kann. Beim Auftreten von Überempfindlichkeitsreaktionen ist Legalon Protect Madaus abzusetzen.
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