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Packungseinheiten
Tinktur aus Myrrhe.
Arzneilich wirksamer Bestandteil: 100 g Tinktur enthalten 100 g Tinktur aus Myrrhe (1 : 5 [Verhältnis Droge zu Auszugsmittel]), Auszugsmittel: Ethanol 90 % (V/V).
Soweit nicht anders verordnet werden die betroffenen Schleimhautstellen 2- bis 3-mal täglich mit der Tinktur betupft, bzw. es werden zum Gurgeln oder Spülen 5 - 10 Tropfen Tinktur in ein Glas Wasser gegeben.
Lokale Behandlung leichter Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut.
Myrrhentinktur ist von Alkoholkranken nicht anzuwenden.
Sollten die Beschwerden länger als 1 Woche andauern, wiederkehren oder unklare Beschwerden auftreten, ist ein Arzt aufzusuchen. Zur Anwendung von Myrrhentinktur in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Kindern unter 12 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Myrrhentinktur soll daher von diesem Personenkreis nicht angewendet werden. Die Einnahme größerer Mengen von Myrrhentinktur kann insbesondere bei Kleinkindern zu einer Alkoholvergiftung führen. In diesem Fall besteht Lebensgefahr, weshalb unverzüglich ein Arzt aufzusuchen ist. Bei Einnahme des gesamten Flascheninhalts werden 20 g Alkohol (Flasche mit 30 ml) bzw. 34 g Alkohol (Flasche mit 50 ml) aufgenommen.
Keine bekannt.
Bei unverdünnter Anwendung der Tinktur können vorübergehend ein leichtes Brennen und eine Geschmacksirritation auftreten. Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in dieser Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie sie bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.